Ein Flughafenausweis, der zum Betreten der nicht allgemein zugänglichen Bereiche eines Flughafens berechtigt, setzt die Vorlage einer erfolgreich abgeschlossenen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZVÜ) voraus. Diese Bescheinigung ist bei der regional verantwortlichen Luftsicherheitsbehörde zu beantragen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Unternehmenssitz bzw. dem Wohnort des Antragstellers. Für Unternehmen und Personen mit Sitz im Bundesland Hessen ist beispielsweise das Polizeipräsidium Frankfurt am Main der richtige Ansprechpartner.
Behörden prüfen Zuverlässigkeit
Eine Übersicht der zuständigen Luftsicherheitsbehörden mit Kontaktdaten und Anträgen zum Download findet sich hier. Einige Flughäfen wie beispielsweise Frankfurt bieten an, den Antrag für eine Zuverlässigkeitsüberprüfung über die Ausweisstelle des Flughafens einzureichen. Die notwendigen Formulare werden bereitgestellt. Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie von den Ausweisstellen am Flughafen.
Bearbeitung kostet Zeit und Geld
Ein ausreichender zeitlicher Vorlauf muss bei diesem Verfahren eingeplant werden. Die Bearbeitung dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Die anfallenden Kosten sind von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Die Gebühr darf nach dem Gesetz zwischen fünf und 150 Euro pro Person betragen. Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung in Frankfurt kostet derzeit beispielsweise 62 Euro. Diese Kosten sind bei Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber zu tragen. Eine Überprüfung mit positivem Ergebnis ist grundsätzlich fünf Jahre gültig.
Gesetz regelt Einzelheiten
Grundlage für das Verfahren rund um die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist das Luftsicherheitsgesetz (§7). Es regelt die Einzelheiten des Verfahrens und legt daneben die zulässigen Gebühren fest.