Neben der Zuverlässigkeitsüberprüfung müssen Personen, die zu einem nicht öffentlichen Bereich eines Flughafens Zutritt erhalten wollen, vorab eine Luftsicherheitsschulung absolvieren. Die Einzelheiten regelt die Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV).
Sicherheit steht ganz oben
Den Teilnehmern werden neben rechtlichen Grundlagen auch Informationen zu Sicherheitsstrukturen, Ausweisen und Kontrollen vermittelt. Ziel ist es, den hohen Stellenwert von Sicherheit an den sensiblen Bereichen eines Flughafens zu verdeutlichen.
Theorie ist Pflicht
Die Schulung besteht aus einem vierstündigen Theorieunterricht. Eine praktische Einweisung ist gemäß Schreiben des Bundesinnenministeriums seit 2013 nicht mehr verpflichtend. Sie kann aber auf freiwilliger Basis abgelegt werden. Die Schulungen in Theorie und Praxis werden von den Flughäfen angeboten. Anmeldungen sind online oder über die zuständigen Ausweisstellen möglich.